Längst hat der Tourismus in Deutschland nach der Corona-Pause wieder Fahrt aufgenommen. Um das Pandemie-Geschehen einzudämmen und für einen unbeschwerten sicheren Aufenthalt der Gäste sind aber nach wie vor einige Corona-Regeln zu beachten. Zugegeben: Diese sind vielleicht ein bisschen lästig – Ihre Urlaubslaune müssen Sie sich davon aber nicht nehmen lassen.

Foto: geralt@pixabay

Hier erfahren Sie, welche Auflagen und Corona-Regeln in diesem Winter voraussichtlich für Urlaub in Deutschland gelten werden.

Deutschlandweit: 3G-Regel in Hotels und Innengastronomie

Für alle Beherbergungsbetriebe in Deutschland gilt derzeit eine Nachweispflicht. Beim Einchecken muss jeder Gast – mit Ausnahme von Kindern unter sieben Jahren – nachweisen, dass der geimpft oder genesen ist. Alternativ kann ein negativer Test vorgelegt werden: Ein Antigen-Schnelltest darf dabei maximal 24, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein. Während des Aufenthalts sind für alle Urlauber, die nicht geimpft oder genesen sind, weitere zwei Tests pro Woche Pflicht.

Auch in der Innengastronomie findet die 3G-Regel Anwendung.

Unterschiedliche Regelungen von Bundesland zu Bundesland

Abhängig von der 7-Tage-Inzidenz in den einzelnen Landkreisen oder der sogenannten „Krankenhaus-Ampel“ können die Bundesländer die 3G-Regel auch aussetzen oder individuell anwenden.

So gilt zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich die 3G-Regel. Auf laufende Tests dürfen Sie in Ihrem Winterurlaub an der Ostsee nach aktuellem Stand aber verzichten. Zusätzlich besteht in den Seebädern an der Küste die Option der 2G-Regel: Haben zu einem Hotel oder Restaurant nur Geimpfte und Genesene Zutritt, entfallen die Dokumentationspflicht personenbezogener Daten und es müssen weder Abstände eingehalten noch Maske getragen werden.

Auch in Schleswig-Holstein müssen Sie Ihrem Gastgeber einen 3G-Nachweis vorlegen. Seit 20. September ist in allen Innenbereichen, in denen die 3G-Regelung gilt, die Maskenpflicht aufgehoben.

In Niedersachsen und damit auch auf Juist tritt die 3G-Regel in Kraft, wenn die Inzidenz im Landkreis über 50 liegt oder Warnstufe 1 erreicht wird. Die Warnstufe hängt von unter anderem von der Belegung der Intensivbetten sowie der Zahl der Neuinfizierten ab. Ab Warnstufe 2 muss die Gastronomie die 2G-Regel anwenden.

Winterurlaub 2021/22 an der Ostsee: trotz Corona ganz entspannt

Foto: Haus Meeresblick Baabe@InterDomizil GmbH

Angesichts des im Herbst und Winter wahrscheinlich zunehmenden Infektionsgeschehens werden die schon gewohnten Corona-Regeln uns bestimmt noch durch die kalte Jahreszeit begleiten. Ein erholsamer Urlaub am Meer oder in den Bergen ist dennoch voraussichtlich problemlos möglich.

Aktivitäten an der frischen Luft unterliegen ohnehin keinen Einschränkungen. Wie schön wäre es daher, nach dem letzten Winter zu Hause über die Weihnachtsfeiertage oder rund um den Jahreswechsel wieder frische Seeluft zu atmen!

Kaum in Berührung mit den Corona-Regeln kommen Sie, wenn Sie Ihren Winterurlaub an der Ostsee in einer Ferienwohnung verbringen. Hier genießen Sie wie jedes Jahr viel gemeinsame Zeit mit der Familie oder romantische Stunden zu zweit – zum Beispiel vor dem warmen Kamin, mit einer Tasse Grog auf dem Sofa oder vielleicht sogar in der privaten Sauna. Auch bei langen Strandspaziergängen oder Wanderungen durch die Dünen ist Corona weit weg. Nutzen Sie Ihren Winterurlaub, um nach dem Schlittschuhfahren gemeinsam zu kochen oder einen gemütliche Spieleabend zu verbringen.

Foto: Riesenrad in Warnemünde@InterDomizil GmbH

Sie möchten im Urlaub lieber chic ausgehen oder in größerer Gesellschaft Silvester feiern? Dank 3G- und 2G-Regel füllen sich zum Glück auch wieder die Veranstaltungskalender der Urlaubsorte. Ob und unter welchen Bedingungen Kultur-Events und Feste stattfinden finden können, hängt natürlich immer vom aktuellen Infektionsgeschehen ab.

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